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Gute Nachricht für Blogger & Influencer!

Blogger und Influencer dürfen auf Produkte verweisen, ohne dies als Werbung gesondert zu kennzeichnen. Das gilt aber nur, wenn hierfür keine Gegenleistung vom Unternehmen gezahlt wird, urteilte aktuell der Bundesgerichtshof.


Aber Vorsicht: Eine geschäftliche Handlung, die ein fremdes Unternehmens begünstigt, liegt rechtlich weiterhin vor, wenn ein Beitrag in seinem Gesamteindruck übertrieben werblich und ohne kritische Distanz ist und über sachliche Informationen hinaus allein die Vorzüge eines Produktes anpreist.


Tipp:

Wer regelmäßig über aktuelle Dos and Don´ts für einen rechtssicheren Online-Alltag informiert sein möchte, dem bietet die Internetplattform www.shiny-influencer.com jede Menge Mehrwert. Hier geben Rechtsanwälte und Medienexperten über die Member-Seiten regelmäßig Tipps und Webinare zu wichtigen wie aktuellen Themen und Urteilen für den Online- sowie Social Media Alltag.


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