Ab dem 1. März 2021 sollen Einzelhandelsgeschäfte, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen, wieder unter bestimmten Schutz-Voraussetzungen ihre Läden öffnen dürfen. Hierzu gehören eine Personenobergrenze, eine vorherige Terminvergabe sowie Lüftungspausen.
Die neue Regelung macht es möglich, dass bestellte Ware nicht mehr nur abgeholt werden, sondern auch unter Beachtung strengen Auflagen im Geschäft anprobiert werden kann. Eine erste Öffnungsperspektive gerade für kleine Läden, wie z. B. Brautmoden und kleine Boutiquen.
"Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten",
so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der letzten Kabinettssitzung in Mainz. Bei den Einzelterminen soll die Maskenpflicht gelten und die Kontaktdaten der Kunden müssen erfasst werden. Wenn mehrere Einzeltermine in Folge an einem Tag vergeben werden, müssen dazwischen mindestens 15 Minuten für Hygienemaßnahmen und Lüften freigehalten werden.
Das Shoppen mit fester Terminvergabe könnte bei den Kunden gut ankommen, da dies eine gewisse Exklusivität vermittelt und im Normalfall nur bei hochpreisigen Geschäften und für VIPs im Angebot ist.
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